ERBRECHT
Obwohl man nicht gerne über den Tod spricht, muss man sich früher oder später mit ihm befassen. Dazu gehört auch die Frage, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Will man dies nicht allein dem Gesetz überlassen, bestehen verschiedene Möglichkeiten, seinen Nachlass zu regeln.
Testament oder Erbvertrag?
Das Testament ist eine einseitige Verfügung, die jederzeit aufgehoben oder durch eine neue ersetzt werden kann. Ein Testament ist nur gültig, wenn es von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben, vollständig datiert (inkl. Ortsangabe) und mit einer Unterschrift versehen ist oder wenn es öffentlich beurkundet wurde.
Der Erbvertrag hingegen wird von mindestens zwei Personen abgeschlossen. Er kann nur in gegenseitigem Einverständnis, nicht aber einseitig geändert oder aufgehoben werden. Erbverträge sind immer öffentlich zu beurkunden.
Der Erbvertrag hingegen wird von mindestens zwei Personen abgeschlossen. Er kann nur in gegenseitigem Einverständnis, nicht aber einseitig geändert oder aufgehoben werden. Erbverträge sind immer öffentlich zu beurkunden.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts (nötigenfalls unter Berücksichtigung des Eherechts), verfassen und beurkunden Testamente oder Erbverträge, errichten und beurkunden Steuer-, Erbschafts- und öffentliche Inventare, eröffnen Testamente und Erbverträge, stellen Erbenscheine aus für Banken und Ämter, führen Erbteilungen durch und übernehmen Mandate als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter.