VORSORGEAUFTRAG

Mit einem Vorsorgeauftrag lassen sich Vorkehrungen für sämtliche Lebensbereiche (Personen- und/oder Vermögenssorge) treffen.

Jede urteilsfähige volljährige Person kann als Auftraggeber sicherstellen, dass sich bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit eine beauftragte Person um die notwendigen persönlichen Angelegenheiten kümmert. Dieser Auftrag kann einer oder mehreren nahestehenden oder vertrauten Privatpersonen, aber auch spezialisierten Fachleuten erteilt werden.
 
Für die Errichtung eines Vorsorgeauftrages sind Formvorschriften zu beachten. Entweder wird ein Vorsorgeauftrag vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder ist durch einen Notar öffentlich zu beurkunden. 
 
Wir beraten Sie in allen Fragen um den Vorsorgeauftrag.