GESELLSCHAFTSRECHT

Jeder Unternehmer wird sich früher oder später mit Fragen des Gesellschaftsrechts befassen müssen. Welche Gesellschaftsform wähle ich? Wie sind die Haftungsverhältnisse? Welche steuerlichen Folgen werden sich ergeben? Wie lautet meine Firma?
All diese Fragen können wir Ihnen beantworten.
 
Zahlreiche Geschäfte im Zusammenhang mit Gesellschaften bedürfen der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. Dazu gehören insbesondere Gründungen und Statutenänderungen von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

Wir erledigen für Sie jedoch nicht nur die beurkundungsbedürftigen Angelegenheiten. Wir errichten für Sie Statuten, fassen Sacheinlageverträge und Aktionärsbindungsverträge ab, organisieren für Sie den Verkehr mit dem Handelsregister und beraten Sie in Fragen der Unternehmensnachfolge.